Berufskraftfahrer-Qualifikation nach BKrFQG
Die Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz fest vorgegeben und soll die Arbeits- und Verkehrssicherheit von Fahrerinnen und Fahrer deutlich verbessern. Regelmäßig müssen sich die Fahrzeugführer von gewerblich betriebenen Nutzfahrzeugen weiterbilden. Das Gesetz gibt daher vor, dass jede/r Berufskraftfahrer/-in innerhalb von fünf Jahren eine 35 Stunden Weiterbildung nachweisen muss.
Diese Weiterbildung ist in folgende Module unterteilt:
◾ W1 Kinematische Kette, Energie und Umwelt (1.1; 1.3)
◾ W2 Ladungssicherung (1.4)
◾ W3 Sozialvorschriften (2.1; 2.2)
◾ W4 Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (1.2; 3.1; 3.2; 3.5)
◾ W5 Unternehmensbild und Marktordnung im Güterkraftverkehr, Gesundheit und Fitness (3.3; 3.4; 3.6; 3.7)
Unser Schulungskonzept bietet die erforderlichen und vom Gesetzesgeber vorgeschriebenen Weiterbildungen an.
Preisanfragen und Buchungen
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